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Der Finanzombudsmann will Änderungen bei Versicherungen für Landwirte

Der Finanzombudsmann will Änderungen bei Versicherungen für Landwirte

Dodano: 2020-09-07

Nach Informationen des Büros des Finanzombudsmanns erhält der Finanzombudsmann jedes Jahr mehr als 300 Anträge auf Intervention, die die Versicherung von Landwirten betreffen. Die Interventionen betreffen meist Unregelmäßigkeiten in den zwei für Landwirte wichtigsten Versicherungsgruppen: Anbaukulturen und landwirtschaftliche Gebäude. Die Experten des Büros des Finanzombudsmanns haben über 2000 solcher Klagen analysiert und schlagen vor, die Vorschriften zu präzisieren und folglich die Höhe der Schadensersatz aus dieser Art von Policen genauer zu bestimmen.

Die Unregelmäßigkeiten bei der Versicherung von Anbaukulturen sind von besonderer Bedeutung, da es sich um aus dem Staatshaushalt subventionierte Policen handelt. In diesem Jahr zahlt der Staatshaushalt 65 Prozent der Prämie für die Versicherung bestimmter Anbaukulturen und Tiere aus, was insgesamt 500 Millionen PLN ausmacht. In der Zwischenzeit erhalten die Landwirte trotz dieser Beihilfen immer häufiger keine Schadensersatz für beschädigte Anbaukulturen. Die meisten dem Finanzombudsmann gemeldeten Interventionsfälle im Bereich der Versicherung von Anbaukulturen betreffen eine Unterschätzung von der Schadensersatz oder sogar die Verweigerung, diese zu zahlen.

Nach Ansicht des Finanzombudsmanns geben die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zur Versicherung von Anbaukulturen den Versicherungsunternehmen zu viel Freiheit, die Bedingungen eines Versicherungsvertrags zum Nachteil der Landwirte zu gestalten. Nach Ansicht des Finanzombudsmannes missbrauchen vor allem Versicherer die Vorschriften des integralen Franchise.

Um die festgestellten Unregelmäßigkeiten zu beseitigen, fordert der Finanzombudsmann Änderungen der entsprechenden Rechtsvorschriften. In Bezug auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Versicherung von Anbaukulturen schlug der Finanzombudsmann daher unter anderem vor, Artikel 6 Abschnitt 3 des Gesetzes aufzuheben, der die Anwendung des so genannten Franchise vorsieht.

Darüber hinaus will der Finanzombudsmann eine detaillierte Regelung des Schadenregulierungsverfahrens und eine umfassendere Definition der Bedingungen des Versicherungsvertrags. Er spricht sich auch für eine Änderung von Artikel 5 des Gesetzes aus, um das Anbieten von Risiken auszuschließen, die dem Ort der landwirtschaftlichen Produktion nicht angemessen sind. Auch die Methode der Prämienfestsetzung, die nach Auffassung des Finanzombudsmannes heute nur noch das wirtschaftliche Interesse der Versicherer sichert, soll geändert werden.

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